Ortsbeirat Kröftel
Der Kröfteler Ortsbeirat
Günter Sachs, Thomas Frenzl, Andreas Mohr, Barbara Köhler Schallwig, Hans-Peter Wennhold
Der Ortsbeirat der Gemeinde Kröftel setzt sich wie folgt zusammen:
| Name, Vorname | Funktion | Adresse | Telefon |
| Koehler-Schallwig, Barbara | Ortsvorsteherin |
In der Lederwiese 5 65510 Idstein-Kröftel |
06082/2637 |
| Frenzl, Thomas | stellv. Ortsvorsteher |
Oberemser Straße 12 65510 Idstein-Kröftel |
06082/39284 |
| Mohr, Andreas | Mitglied |
Oberemser Str. 33 65510 Idstein-Kröftel |
|
| Sachs, Günter | Mitglied |
In der Lederwiese 9 65510 Idstein-Kröftel |
|
| Wennhold, Hans-Peter | Mitglied |
Oberemser Straße 45 65510 Idstein-Kröftel |
06082/924020 |
Quellen: Aushang der Stadt Idstein
Aktuelle Infos vom Ortsbeirat
Am 17.01.2012 fand die letzte Sitzung des Ortsnbeirats im Dorfgemeinschftshaus statt. Unter anderem kamen die folgenden Themen zur Sprache:
- Oberhalb von Kröftel in Richtung Nieder/Oberrod wird 2012 ein neuer
Hochbehälter als
Wasserspeicher gebaut. Es ist geplant das dieser in ferner Zukunft den Hochbehälter in Kröftel
ersetzt. - Die Ortsbeiräte Kröftel und Nieder/Oberrod haben gemeinsam die
Seniorenweihnachtsfeier in
Oberrod organisiert und durchgeführt. - Am 13.12.11 wurden in der Straße „Unter der Hambach“ die Baumscheiben geschlossen.
- Kröftel ist mit in das Investitionsprogramm für die
Breitbandversorgung mit aufgenommen worden,
so das eine reelle Chance besteht, dass wir in einigen Jahren eine verbesserte DSL-Anbindung
bekommen - Oberemser Str.: Der Ortsbeirat hat bei der Stadt wiederholt darauf
hingewiesen, dass es im Bereich
Oberemser Str. Probleme mit dem Wasserablauf gibt und das die Markierungsarbeiten noch nicht
fertig gestellt sind. Der OBR hat diese Punkte in der aktuellen Sitzung wieder aufgenommen und
hofft, das die Stadt Idstein bald tätig wird. - Dasselbe gilt für die Bepflanzung der Baumscheiben im Erbsengarten.
Der OBR hat diesen Punkt
ebenfalls mit aufgenommen und hofft, das es zum Frühjahr hin zu einer Lösung kommt. - Bienen sind für unser Ökosystem enorm wichtig, aber sie werden
immer seltener. Gründe sind zum einen die Monokulturen in der
Landwirtschaft und zum anderen Schädlinge die ganze Bienenvölker
ausrotten. Haben Sie Ideen wie man zum einen mehr Bienenvölker und
zum anderen mehr Blütenpflanzen in unserer Gegend ansiedeln kann und
das ohne Beeinträchtigung der Landwirtschaft? Wenn ja senden Sie
Ihre Ideen bitte an ortsbeirat@kroeftel.de
Für weitere Informationen finden Sie nachfolgend alle veröffentlichten Protokolle der Ortsbeiratssitzungen:
Protokolle der Ortsbeiratssitzungen
Aufgaben des Ortsbeirates
Der Ortsbeirat ist ein Verwaltungsorgan einer Stadt oder Gemeinde. Er vertritt die Interessen der Ortsteile, Stadtteile oder Teilorte gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung. Ortsbeiräte werden in einigen deutschen Bundesländern bei den Kommunalwahlendirekt gewählt.
In Hessen können Ortsbeiräte ein eigenes Budget zur Verwaltung übertragen bekommen. Die Hauptsatzungender Städte und Gemeinden können in einigen Bundesländern vorsehen, dass die Ortschaftsräte den Ausschüssen des Gemeinderats gleichgestellt werden. In diesem Fall können Beschlüsse über das eigene Budget hinaus bis zu einer festgelegten Grenze selbständig beraten werden. Diese müssen dann dem Gemeinderat lediglich zur Abstimmung, nicht aber zur neuerlichen Beratung vorgelegt werden.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Stadtbezirken oder Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungender Länder geregelt.
In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirken wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.
Die Wahl zu den Ortsbeiräten erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zum Gemeinderat bzw. der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Änderungen der Ortsbezirksgrenzen oder die Aufhebung des Ortsbezirks sind nur zum Ende der Wahlzeit möglich.Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte. In der Regel haben sie auch nur die nach HGO beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Gemeindevertretung getroffen. In einigen Städten, z.B. Frankfurt am Main, sind den Ortsbeiräten weitergehende Aufgaben übertragen und ihnen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt worden.
Aufgaben des Ortsvorstehers
Der Ortsvorsteher ist ein Vertreter eines nicht selbstständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde, die in verschiedenen Bundesländern Deutschlands und Österreichs existiert. Die rechtliche Stellung des Ortsvorstehers ist dabei unterschiedlich festgelegt.
In Hessen können durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsbezirke gebildet werden. In diesen wird der Ortsbeirat von den Bürgern gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8.000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher und wird aus der Mitte des Ortsbeirates von diesem gewählt. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, hat in diesen Fällen aber nur ein Vorschlagsrecht. Die Gemeindevertretung kann ihm bestimmte Angelegenheiten widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen.
Quellen: Wikipedia
Startseite